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Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (gem. § 6 ASiG)

Sie wollen oder müssen gar sicherheitstechnisch betreut werden? Rufen Sie uns an, wir ermitteln gemeinsam nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 Ihrer Berufsgenossenschaft den zu betreuenden Aufwand (dies geht nach Gefährdungsgrad Ihres Unternehmens und nach der Mitarbeiterzahl) und wir erstellen ihnen das passende Angebot zur Betreuung.

Die Leistungen im Einzelnen:

  • Betriebsbegehungen inkl. Berichterstellung
  • Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen (gem. §§ 5,6 ArbSchG)
  • Bildschirmarbeitsplatzbeurteilungen (inkl. Dokumentation gem. § 5 BildSchV)
  • Feststellung von Maßnahmen zur Unfallverhütung
  • Erstellen von Betriebsanweisungen
  • Beratung bei der Umsetzung behördlicher Auflagen
  • Schulung und Seminare in Ihrem Haus
  • Unfallanalysen / Erstellen von Unfallstatistiken
  • Aus- / Fortbildung von Gabelstaplerfahrern
  • und weitere gewünschte Leistungen nach Absprache

 

Projekte zum Arbeitsschutz

Man kann uns auch zu Projekten beauftragen. Es ist nicht immer notwendig, einen festen Vertrag zu abschließen. Dadurch ist es möglich, wenn Sie Fragen zu irgendwelchen Projekten haben, z.B.

  • Erstellung eines Gefahrstoffkataster (GefahrstoffV)
  • Erstellung von Betriebsanweisungen (hier: Gefahrstoffe)
  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV
  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG §§5+6
  • Durchführung von Unterweisungen nach BGV A1 der Mitarbeiter (Themenerarbeitung erfolgt gemeinsam)
  • Betriebsbegehungen mit Erstellung eines Begehungsberichtes
  • und vieles mehr
 

Schürmesweg 11a, 47802 Krefeld, Tel.: 02151-56 95 262 oder 0172-5426626

 

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