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Baustellenkoordination (SiGe-Koordination) gem. BaustellV

Zum 1. Juli 1998 erfolgte die Umsetzung der europäischen Baustellenrichtline in deutsches Recht durch das Inkrafttreten der Baustellenverordnung (BaustellV). Betroffen von dieser Verordnung sind Bauherren, Bauunternehmer und Architekten. Bei dieser hochbrisanten Thematik möchten wir Sie unterstützen und Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite stehen. Für die Beratung entsprechend der Baustellenverordnung bieten wir Ihnen folgende Leistungen an.

In der Planungsphase des Bauvorhabens:

  • Koordination der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes zwischen allen bei der Planung beteiligten Parteien, Analyse des geplanten Bauvorhabens nach den Aspekten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
  • Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen bzgl. Arbeits- und Gesundheitsschutz im geplanten Arbeitsablauf und in der Terminplanung.
  • Unterstützung bei der Überprüfung von Angeboten hinsichtlich der Erfüllung von Erfordernissen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
  • Mitarbeit bei der Planung der Baustelleneinrichtung.
  • Erstellung der Vorankündigung für Baustellen entspr. Anhang 1 der BaustellV und Übergabe der Vorankündigung an das zuständige staatliche Amt für Arbeitsschutz (jetzt integriert in der zuständigen Bezirksregierung).
  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes anhand der festgestellten Gefährdungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Verbesserungsvorschläge.
  • Erstellung einer Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz.

In der Ausführungsphase des Bauvorhabens:

  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes anhand der festgestellten Gefährdungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Verbesserungsvorschläge.
  • Koordination in der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach §4 des Arbeitsschutzgesetzes.
  • Überprüfung, dass die Arbeitgeber und die Unternehmer ohne Beschäftigte ihre Pflichten nach dieser Verordnung erfüllen.
  • Überarbeitung und Aktualisierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bei Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens.
  • Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber durch Baustellenbegehungen.
  • Koordination der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber.

"Gemeinsam verhindern, dass Sie auf Sand bauen"

Baustellenkoordination muss effektiv sein und bezahlbar bleiben. Daher haben wir es uns auf die Fahne geschrieben, im persönlichen Gespräch die wesentlich wichtigen Eckdaten herauszufinden und ein für Sie tragbares Angebot für die SiGe-Koordination zu erreichen!

 

Schürmesweg 11a, 47802 Krefeld, Tel.: 02151-56 95 262 oder 0172-5426626

 

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